NEWS

Die Geschichte der Zeitarbeit in Deutschland

In Deutschland gab es Arbeitnehmerüberlassung bereits nach dem ersten Weltkrieg. Sie fand hauptsächlich in den Bereichen Bau, Bergbau und Metallverarbeitung statt, verschwand aber nach der Nazi- und Nachkriegszeit gänzlich. Der Grundstein für die moderne Zeitarbeit wurde 1948 von zwei Rechtsanwälten in den USA gelegt, die selbst eine Vertretung für ihre erkrankte Sekretärin benötigten.

Wie sich die Zeitarbeit in Deutschland entwickelte, soll im Folgenden in groben Zügen dargestellt werden.

1960: Erstes Zeitarbeitsbüro in Deutschland

Das erste Zeitarbeitsbüro in Deutschland wird eröffnet.

1962: Bundesanstalt für Arbeit sieht sich bedroht und klagt

Eröffnung eines Büros eines schweizerischen Unternehmens in Hamburg. Die Bundesanstalt für Arbeit (BA) sieht ihr damaliges Alleinvermittlungsrecht bedroht und klagt.

1967: Weichenstellung Personalüberlassung Deutschland

Das Bundesverfassungsgericht beendet den Rechtsstreit und stellt fest, dass die Ausdehnung des Vermittlungsmonopols der BA auf Arbeitnehmerüberlassungsverträge nicht mit Artikel 12 des Grundgesetzes (freie Berufswahl) vereinbar ist.

1969: Gründung des UZA

Der Unternehmerverband für Zeitarbeit e.V. (UZA) wird gegründet.

1970: Abschluss des ersten Tarifvertrages

Der erste Tarifvertrag für Angestellte wird zwischen dem UZA und der Deutschen Angestelltengewerkschaft (DAG) abgeschlossen. Das Bundessozialgericht legt Kriterien fest, die die Zeitarbeit von der Arbeitsvermittlung unterscheiden.

1972: Arbeitnehmerüberlassungsgesetz tritt in Kraft

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) tritt in Kraft und setzt der Branche enge Grenzen. Die maximale Überlassungsdauer beträgt 3 Monate. Die Bundesregierung wird verpflichtet, regelmäßig über Erfahrungen mit dem Gesetz zu berichten.

1976: Zusammenschluss von UZA und BPL

Der UZA und der Bundesverband Personalleasing (BPL) schließen sich zum Bundesverband Zeitarbeit Dienstleistungen auf Zeit e.V. (BZA) zusammen.

1982: Verbot der Arbeitnehmerüberlassung im Bauhauptgewerbe

Das Verbot der Arbeitnehmerüberlassung in Betriebe des Bauhauptgewerbes tritt aufgrund zahlreicher Rechtsverstöße in Kraft.

1985: Überlassungsdauer auf 6 Monate erhöht

Die maximal zulässige Überlassungsdauer wird von drei auf sechs Monate erhöht.

1994: Überlassungsdauer auf 9 Monate erhöht

Die maximal zulässige Überlassungsdauer wird erneut erhöht – diesmal von sechs auf neun Monate.

1997: Erhöhung der Überlassungsdauer auf 12 Monate

Durch das Arbeitsförderungs-Reformgesetz wird die höchstzulässige Überlassungsdauer auf ein Jahr angehoben.

2002: Maximale Überlassungsdauer wird auf 24 Monate erweitert

Die maximale Überlassungsdauer wird durch das Job-AQTIV-Gesetz auf 24 Monate erweitert. Außerdem wird die Mittelstandsvereinigung Zeitarbeit e.V. (MZV) gegründet.

2003 – 2004

✔️ Durch die Reform der Hartz-Gesetze („Modernisierung der Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“) entfielen viele der restriktiven Vorschriften des früheren AÜG:

  • Synchronisationsverbote, Wiedereinstellungsverbote und Einsatzhöchstdauerbegrenzungen wurden aufgehoben.
  • Das AÜG als restriktive Norm wurde weitgehend gelockert und Platz für flexiblere Zeitarbeit geschaffen.

Moderne Reformen (2010er – Heute)

  • 2017: Die AÜG-Reform führt wichtige Änderungen ein: Die Überlassungsdauer wird auf 18 Monate begrenzt, und Equal Pay (gleicher Lohn wie Stammbelegschaft) wird nach 9 Monaten verpflichtend, wobei Tarifverträge Abweichungen ermöglichen.
  • 2023 Die Verbände BAP und iGZ sind zum 1. Dezember 2023 zum neuen Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) fusioniert, nachdem ihre Mitglieder im Juni 2023 für die Verschmelzung gestimmt hatten, wodurch die Personaldienstleistungsbranche nun eine gemeinsame starke Interessenvertretung hat.
  • 2026 Der neue Tarifvertrag in der Zeitarbeit ist das DGB/GVP-Tarifwerk, das zum 1. Januar 2026 die alten iGZ- und BAP-Tarifverträge ersetzt. Das neue Tarifwerk bringt auch eine einheitliche Basis, die nun auch digitale Arbeitsverträge in Textform erlaubt und regelt Arbeitszeitkonten sowie Zuschläge.
  • Heute: Die Zeitarbeit hat sich zu einem wichtigen Instrument der Personalplanung entwickelt, wobei digitale Plattformen an Bedeutung gewinnen und die Branche durch Reformen flexibler und fairer gestaltet wurde.